Kanzlei Susanne Bach

Rechtsanwältin Fachanwältin Mediatorin CLP-Anwältin Supervisorin



Konflikte, gerade auch innerhalb einer Ehe oder Familie, kosten viel Zeit, Energie und nicht zuletzt Geld. In einem Gerichtsverfahren müssen Sie Entscheidungen von Anwälten und Gerichten hinnehmen, die sich in der Regel ausschließlich am Gesetz als Wertmaßstab orientieren.

In Erbauseinandersetzungen ist es oft nahezu unmögliche, Regelungen mit und in der Erbengemeinschaft zu finden und entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Nutzen Sie daher die Möglichkeiten einer Mediation.

Die Mediation ist ein strukturiertes und vertrauliches Verfahren zur Konfliktbereinigung. Ziel jeder Mediation ist der Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung, in der z. B. Unterhaltsfragen, Sorge- und Umgangsrecht, aber auch Erbauseinandersetzungen und Gesellschaftsauflösungen geregelt werden können.

Als ausgebildete und zertifizierte Mediatorin führe ich durch das Verfahren und unterstütze Sie darin, die für Sie passenden Lösungen zu entwickeln. Daneben gehört die Erstellung von Verträgen und Vereinbarungen als Rechtsanwältin bereits seit vielen Jahren zu meinem Tätigkeitsgebiet. Daher kann ich ein Mediationsverfahren auch mittels eines auf Sie zugeschnittenen Vertrages abschließen.

In dem Flyer "Familienmediation", der Ihnen zum Download zur Verfügung steht, erhalten Sie weitere ausführliche Informationen.